Page 56 - Wehrtechnik 01/2017
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54       I/2017                          Aus der Schweizerischen Eidgenossenschaft










            Dringender Handlungsbedarf in
            der Schweizer Luftverteidigung


              Am 21. November 2016 erläuterten der Schweizer Verteidigungsminister,
            Bundesrat Guy Parmelin, und der Chef des Armeestabes, Divisionär Claude
            Meier, die Gründe, weshalb die Schweiz rasch ein neues Kampfflugzeug
            benötigt. Bereits am 27. August 2014 hatte die Landesregierung ein
            Konzept für die Sicherung des Schweizer Luftraums formuliert. Darin wird
            festgehalten, dass die Schweiz 55 moderne Kampfflugzeuge benötige.
            Eine erste Tranche soll mit dem Rüstungsprogramm 2022 beschafft wer­
            den, eine weitere fünf Jahre später.

            Warten?
              Bis im Frühjahr 2017 wird eine interne Expertengruppe des Verteidi­
            gungs­Departements (VBS) Fragen zu Bedarf, Vorgehen und industriellen
            Aspekten der Beschaffung von Rüstungsgütern studieren und Lösungen
            aufzeigen. Sie wird sich ebenfalls Überlegungen zum weiteren Vorgehen im
            Bereich der sistierten Beschaffung des Projektes BODLUV 2020  machen
            müssen. Die interne Expertengruppe wird unterstützt von einem externen
            Begleitgremium.

            Handlungsbedarf
              Mit Blick auf die Beschaffung des neuen Kampfjets ist es zwingend,
            bereits heute Massnahmen einzuleiten:
            •  Bereitstellen eines ersten Kredits von CHF 10 Mio. für die Projektierung,
              Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB). Der Kredit soll den ei­
              dgenössischen Räten in der Armeebotschaft 2017 unterbreitet werden.
            •  Rasch einzuleiten sind die Vorarbeiten für eine Nutzungsverlängerung
              der F/A­18 C/D. Es muss Klarheit über die Kosten bestehen, bevor dem
              Parlament Anträge gestellt werden. Das Ziel ist, dieses Vorhaben in der
              Armeebotschaft 2017, spätestens aber mit der Armeebotschaft 2018
              zu beantragen.
            •  Auf die Ausserdienststellung der F­5 TIGER wird verzichtet. Es ist ge­
              plant, einen Teil der 53 Maschinen über das Jahr 2018 hinaus weiter zu
              betreiben.
              Wie das VBS festhält, sind diese drei Massnahmen zeitkritisch, hängen
            zusammen und sind Weichenstellungen für das weitere Vorgehen. Sie müs­
            sen in Angriff genommen werden, bevor der Bericht der Expertengruppe
            im kommenden Frühjahr vorliegt. Es könnte sonst der Termin zu Beginn
            des Jahres 2017 für den Antrag des PEB­Kredits in der Armeebotschaft
            2017 nicht eingehalten werden.
            Neues Kampfflugzeug; zeitliche Aspekte
              Im Kurzbericht wird begründet, welche Massnahmen für die Wahrung
            der Lufthoheit und der Fähigkeit zur Luftverteidigung realisiert werden
                                                                                        g  Der Dassault RAFALE wird
                                                                                          einer der Kandidaten sein,
                                                                                          wenn es um die erneute Betrachtung
                                                                                          eines Kampfflugzeuges für
                                                                                          die Schweiz geht, hier in der
                                                                                          Marine-Variante.
                                                                                          (Foto: FRA Marine)


                                                                                        f  Strategische Lücke
                                                                                          beim Schutz des Luftraums
                                                                                          zwischen der Einführung eines
                                                                                          neuen Kampfflugzeugs (NKF)
                                                                                          und dem Nutzungsende der
                                                                                          F/A-18C/D ohne Nutzungs-
                                                                                          dauerverlängerung.
                                                                                          (Grafik: VBS)
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